Rechtsprechung
BGH, 24.11.1993 - BLw 54/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch der ausscheidenden Mitgliedern der LPG auf Rückgabe von eingebrachten Flächen - Zulässigkeit eines Gegenantrags in Form einer Widerklage bis zum Erlass des Hauptsachebeschlusses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückgabe eingebrachter Flächen; Zulässigkeit von Gegenanträgen im Verfahren nach dem LwAnpG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1994, 1255
- WM 1994, 310
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 04.12.1992 - BLw 37/92
Kein Anspruch der Erben auf Rückübereignung eines als Inventarbeitrag in die LPG …
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 54/92
Ist das Mitglied schon vor dem 16. März 1990 aus der LPG - durch Tod (Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 37/92, NJW 1993, 860) - ausgeschieden, steht den Erben aus der Mitgliedschaft des Erblassers nur der Anspruch nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG zu.Insoweit besteht kein Unterschied zu dem Anspruch auf Rückgabe von Gebäuden nach § 47 LwAnpG (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 37/92, aaO).
- BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90
Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch das …
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 54/92
Der mit ihm verfolgte Anspruch betrifft zwar keine Rechtsstreitigkeit aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz, so daß das Landwirtschaftsgericht die Sache wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit (vgl. BGH, Urt. v. 26. April 1991, V ZR 53/90, WM 1991, 1807 [BGH 26.04.1991 - V ZR 53/90]) nach Anhörung der Beteiligten an das Prozeßgericht abzugeben hat (§ 12 Abs. 1 LwVG). - BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88
Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 54/92
Die entsprechende Anwendung von § 33 ZPO trägt dem Umstand Rechnung, daß im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der beiden Verfahren und die Gleichheit der Interessenlage der Verfahrensbeteiligten (BGHZ 71, 314, 317 [BGH 18.05.1978 - VII ZB 30/76]; 78, 57, 60; 106, 370, 373) dem Antragsgegner die gleichen Angriffs- und Verteidigungsmittel zur Verfügung stehen müssen wie der beklagten Partei im Zivilprozeß.
- BGH, 04.12.1992 - BLw 19/92
Formelle und materielle Einzelfragen zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 54/92
Die Rechtsbeschwerde ist vom Senat zuzulassen, weil das Landwirtschaftsgericht ihre Zulassungwürdigkeit in Verkennung der richtigen Verfahrensart (Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, NJW 1993, 857) nicht geprüft hat (vgl. Senatsbeschl. v. 21. April 1993, BLw 59/92, AgrarR 1993, 190) und der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommt. - BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76
Anschlußbeschwerde nach FGG
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 54/92
Die entsprechende Anwendung von § 33 ZPO trägt dem Umstand Rechnung, daß im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der beiden Verfahren und die Gleichheit der Interessenlage der Verfahrensbeteiligten (BGHZ 71, 314, 317 [BGH 18.05.1978 - VII ZB 30/76]; 78, 57, 60; 106, 370, 373) dem Antragsgegner die gleichen Angriffs- und Verteidigungsmittel zur Verfügung stehen müssen wie der beklagten Partei im Zivilprozeß. - BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79
Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 54/92
Die entsprechende Anwendung von § 33 ZPO trägt dem Umstand Rechnung, daß im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der beiden Verfahren und die Gleichheit der Interessenlage der Verfahrensbeteiligten (BGHZ 71, 314, 317 [BGH 18.05.1978 - VII ZB 30/76]; 78, 57, 60; 106, 370, 373) dem Antragsgegner die gleichen Angriffs- und Verteidigungsmittel zur Verfügung stehen müssen wie der beklagten Partei im Zivilprozeß. - BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 54/92
Hier gilt vielmehr, daß über den Gegenstand einer mündlichen Verhandlung hinaus der gesamte, bis zum Erlaß des Hauptsachebeschlusses vorgetragene, Streitstoff einschließlich aller Anträge bei der Entscheidung zu berücksichtigen ist, § 296 a Satz 1 ZPO also keine Anwendung findet (BVerfG AgrarR 1983, 185 = RdL 1983, 163, 164;… Barnstedt/Steffen, LwVG, 4. Aufl., § 15 Rdn. 15). - BGH, 21.04.1993 - BLw 59/92
Fehlende Prüfung der Zulassungswürdigkeit bei undifferenzierter …
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 54/92
Die Rechtsbeschwerde ist vom Senat zuzulassen, weil das Landwirtschaftsgericht ihre Zulassungwürdigkeit in Verkennung der richtigen Verfahrensart (Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, NJW 1993, 857) nicht geprüft hat (vgl. Senatsbeschl. v. 21. April 1993, BLw 59/92, AgrarR 1993, 190) und der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommt. - BGH, 12.05.1992 - XI ZR 251/91
Keine Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 54/92
Anders als die Widerklage im Zivilprozeß (BGH, Beschl. v. 12. Mai 1992, XI ZR 251/91, NJW-RR 1992, 1085) kann der Gegenantrag jedoch auch nach einer mündlichen Verhandlung noch bis zum Erlaß des Hauptsachebeschlusses gestellt werden.
- BGH, 24.04.2009 - BLw 13/08
Ansprüche der Mitglieder einer LPG im Zusammenhang mit deren Umwandlung
Das Gericht ist jedoch auch in den Landwirtschaftssachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit an die von den Beteiligten gestellten Sachanträge entsprechend § 308 Abs. 1 ZPO gebunden, soweit diese echte Streitverfahren zwischen den Beteiligten sind (Senat, Beschl. v. 10. Mai 1984, BLw 2/83, AgrarR 1984, 316, 317), was auf die in § 65 Abs. 1 LwVG bezeichneten Streitigkeiten über einen Abfindungsanspruch nach § 44 LwAnpG zutrifft (vgl. Senat, Beschl. v. 24. November 1993, BLw 54/92, WM 1994, 310, 311). - BGH, 29.09.1994 - BLw 14/94
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des …
Soweit die Rechtsbeschwerde Abweichungen von den Senatsbeschlüssen vom 24. November 1993 (BLw 8/93, WM 1994, 255 und BLw 54/92, WM 1994, 310) sowie vom 4. Dezember 1992 (BLw 26/92, WM 1993, 397) rügt, vertritt sie selbst noch nicht einmal die Auffassung, das Landwirtschaftsgericht habe einen hiervon abweichenden Rechtssatz aufgestellt. - BGH, 01.07.1994 - BLw 105/93
Antrag auf gerichtliche Bestimmung eines Barabfindungsangebots
Für das weitere Verfahren wird auf folgendes hingewiesen: Es handelt sich im vorliegenden Fall um eine echte Streitsache der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. Senatsbeschl. v. 9. Juni 1993, BLw 44/92, AgrarR 1993, 260, 261), in deren Rahmen die Antragsgegnerin auch hilfsweise - für den Fall ihres Unterliegens - einen Antrag auf Rückzahlung der ihrer Ansicht nach überzahlten Beträge stellen konnte (vgl. Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 54/92, WM 1994, 310).